Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das Führungs- und Verwaltungsorgan von SWISSCURLING. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Gesetz (ZGB Art. 60 ff.) und die Bestimmungen der vorliegenden Statuten einem anderen Organ vorbehalten sind. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Verbandspräsidenten, der Vizepräsidentin und 3-7 Mitgliedern. Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst.
Der Verwaltungsrat erarbeitet ein Geschäftsreglement, das die Details und Abläufe seiner Geschäftstätigkeiten festhält. Das Geschäftsreglement wird von der Hauptversammlung genehmigt.