Das Exekutivkomitee ist das Vollzugs- und Verwaltungsorgan von SWISSCURLING. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Gesetz (ZGB Art. 60ff) und die Bestimmungen der Statuten einem andern Organ vorbehalten sind.
Das Exekutivkomitee besteht aus dem Verbandspräsidenten, dem Vizepräsidenten und den fünf Chefs der Departemente "Planung und Finanzen", "Leistungssport", "Breitensport/Technik", "Ausbildung" sowie "Marketing". Die Aufgaben der einzelnen Departemente werden in den entsprechenden Geschäftsreglementen der Departemente definiert.
Mindestens ein Mitglied des Exekutivkomitees muss sowohl seinen Wohnsitz als auch die Zugehörigkeit zu einem Verbandsmitglied in der französisch sprechenden Schweiz ausweisen.
Das Exekutivkomitee erarbeitet ein Geschäftsreglement, das die Details seiner Geschäftstätigkeiten festhält. Das Geschäftsreglement wird vom Delegiertenrat genehmigt.
Download: Geschäftsreglement»
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